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Subventionen

SUBVENTIONEN ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER TÄTIGKEIT VON SELBSTSTÄNDIGEN UND KLEINEN UND MITTLEREN UNTERNEHMEN IN DEN AM STÄRKSTEN BETROFFENEN SEKTOREN, GEREGELT DURCH DAS GESETZESDEKRET 2/2021 VOM 1. MÄRZ (LINIE 2: SUBVENTIONEN ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER TÄTIGKEIT VON KLEINEN UND MITTLEREN UNTERNEHMEN UND SELBSTSTÄNDIGEN MIT ARBEITNEHMERN).

Betrag: 25.000 €
Jahr: 2021

COVID-LINIE DER DIREKTBEIHILFEN FÜR SELBSTÄNDIGE UND UNTERNEHMEN GEMÄSS TITEL I DES KÖNIGLICHEN GESETZESDEKRETS 5/2021 VOM 12. MÄRZ ÜBER AUSSERORDENTLICHE MASSNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER ZAHLUNGSFÄHIGKEIT VON UNTERNEHMEN IN FOLGE DER COVID-19-PANDEMIE, FINANZIERT DURCH DIE SPANISCHE REGIERUNG.

Linie 2: Selbstständige (Unternehmer oder Freiberufler), Unternehmen und Unternehmensgruppen, deren erklärter bzw. von der Verwaltung im Rahmen der Allgemeinen Indirekten Steuer der Kanarischen Inseln (IGIC) und gegebenenfalls der Mehrwertsteuer (IVA) überprüfter Jahresumsatz im Jahr 2020 um mehr als 30 % gegenüber 2019 gesunken ist.

Betrag: 1.258.231,98 €
Jahr: 2021

Informationen über die Subvention finden Sie .

Datum der Aktualisierung: 07.09.2022